Stromkennzeichnung

Transparenz bei der Stromlieferung

Die Verzahnung der einzelnen Wertschöpfungsketten des liberalisierten Strommarktes - Erzeugung, Verteilung, Handel und Vertrieb - stellen eine besondere Herausforderung an die für die Stromkennzeichnung erforderlichen Daten. Erschwerend kommt zu diesem Umstand noch die Eigenschaft der Elektrizität hinzu. Physikalische Elektrizitätsflüsse von der Erzeugung über die Netzstruktur, den Handel bis hin zur Belieferung lassen sich nicht festlegen.

Die Stromkennzeichnung beruht deshalb auf einem vom BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. verfassten Leitfaden, der von der Branche als tragfähiges Konzept zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben angesehen wird.

Für die Stromkennzeichnung gemäß den beschriebenen Vorgaben ergibt sich für die Stadtwerke Mühlacker folgender Energieträgermix:

Stromkennzeichnung 2022
Stromkennzeichnung 2022

Hinweis zur Stromkennzeichnung:

Durch die Anpassung der EnWG-/EEG-Novelle 2021 §42 EnWG wird der Anteil „Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG“ in dem Gesamtenergieträgermix des Unternehmens nicht mehr ausgewiesen. Dadurch steigen die Anteile anderer Energieträger im Vergleich zu den Vorjahren. Ziel der Gesetzesanpassung war es, deutlich zu machen, wieviel die Stadtwerke bzw. ihre Kunden selber getan haben, um Ökostrom einzusetzen. In diesem Jahr haben die Stadtwerke Mühlacker GmbH und Ihre Kunden für 44,6 % des gesamten Verbrauches Ökostrom genutzt. Damit ist der Einsatz von Ökostrom deutlich gestiegen. Im Vorjahr waren das noch 5,8%. Die 39,2% Ökostrom aus Erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage (siehe Stromerzeugung in Deutschland) wird im Unternehmensmix jetzt nicht mehr dargestellt, da er den Kunden sowieso gehört, denn dieser Strom wurde durch die EEG-Umlage von den Kunden bereits bezahlt.

FAQ zur Stromkennzeichnung

Die Stromkennzeichnung ist eine gesetzlich geregelte Informationspflicht der Energieversorgungsunternehmen (EVU) gegenüber den Strom-Letzverbraucher:innen. Alle Versorger müssen ihre Kundschaft zum Zwecke des Verbraucher:innenschutzes über den sogenannten Strommix informieren. Der Strommix zeigt die Zusammensetzung des Stroms hinsichtlich der eingesetzten Energieträger. Dies erfolgt in der Regel über die Jahresverbrauchsabrechnung sowie auf der Website der Stromprodukte.

Ja, alle Energieversorgungsunternehmen sind dazu verpflichtet. Die Stromkennzeichnung muss auf allen Rechnungen sowie bei der Produktwerbung abgebildet werden.

„EEG“ steht für das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“. Es regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das deutsche Stromnetz. Das Gesetzt garantiert den Erzeugern u. a. festgelegte Einspeisevergütungen. Vor dem 1. Juli 2022 wurde die Finanzierung der Einspeisung über die sogenannte EEG-Umlage geregelt, die alle Stromverbraucher:innen zahlen mussten. Inzwischen wird die Umlage direkt vom deutschen Staat übernommen.

Bundesweite Statistiken zur Stromkennzeichnung werden in der Regel im August für das Vorjahr veröffentlicht. Diese umfassen mitunter auch die Höhe der EEG-Strommenge des jeweiligen Jahres sowie die Zusammensetzung der deutschen Stromerzeugung hinsichtlich der eingesetzten Energieträger. Auf diesen unternehmensübergreifenden Kennziffern aufbauend kann anschließend jeder Energieversorger seine unternehmenseigene Stromkennzeichnung erstellen. Hier fließen dann auch Daten zu eigenen Tarifen und ggf. Anlagen ein. Die Stromkennzeichnung muss erst spätestens zum 1. November für das Vorjahr veröffentlicht werden. Somit gibt es immer einen methodisch bedingten Zeitverzug.

Der Gesetzgeber verpflichtet ausschließlich zur Veröffentlichung der aktuellen Stromkennzeichnung. Falls Sie Interesse an älteren Zahlen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet der Gesetzgeber bei der Informationsflicht auf eine detailliertere Untergliederung der erneuerbaren Energie nach Technologien. Davon unabhängig informieren wir Sie bei Interesse gerne über die für Ihren Ökostrom eingesetzten Kraftwerksarten. Viele Informationen hierzu finden Sie auch auf unseren entsprechenden Webseiten.

Unter „sonstige fossile Energieträger“ sind in diesem Kontext solche fossilen Energieträger zu verstehen, die nicht (eindeutig) unter „Kohle“ oder „Erdgas“ fallen. Dazu zählen u. a. Gas-und-Dampf-Kombikraftwerke sowie weitere Heizkraftwerke, die z. B. mit Erdöl betrieben werden.

Diese Eigenschaft bezeichnet Grünstrom der ohne die EEG-Umlage finanziert wurde. Daher erscheint diese Eigenschaft u.a. bei der Produktkennzeichnung von Grünstromprodukten. Die grüne Eigenschaft des Stroms wird über sogenannte „Herkunftsnachweise“ (HKN) nachgewiesen. Damit wird Strom von Anlagenbetreibern Erneuerbarer Energien bezogen, der staatlich nicht gefördert wird. Jede regenerativ erzeugte Megawattstunde Strom erhält ihren eigenen Herkunftsnachweis. Dieser wird im Rahmen der Stromkennzeichnung entwertet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur so viel Strom als Grünstrom verkauft wird, wie auch tatsächlich in das Netz eingespeist wurde.

In Deutschland dient die EEG-Umlage zur Finanzierung von Grünstrom. Aufgrund des EEG erhalten Anlagenbetreiber eine Mindest-Vergütung für den eingespeisten Strom. Die Umlage wird mittlerweile direkt vom deutschen Staat übernommen. Der Anteil des Stroms „finanziert aus der EEG-Umlage“ ist eine rechnerische Größe. Diese sagt aus, wie viel Prozent im Strommix rein rechnerisch durch die Letztverbraucher:innen finanziert wurde. Langfristig sollen erneuerbare Energien auch ohne Förderung betrieben werden können.

Die Berechnung erfolgt durch die Stadtwerke selbst auf Basis der jährlichen Zahlen der Stromvorlieferanten bzw. der eigenen Kraftwerke.

Der Energieträgermix Deutschlands wird jährlich durch den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erhoben.

Wir erstellen unsere Stromkennzeichnung nach bestem Wissen und Gewissen aus Verantwortung gegenüber unserer Kundschaft, dem Gesetzgeber und weiteren Beteiligten. Das Umweltbundesamt hat zudem das Recht zur Prüfung der Stromkennzeichnung und übernimmt eine Kontrollinstanz. Sie erhält die zu prüfenden Daten von der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Wenn der eigene Stromtarif ein Grünstromtarif ist, wird dieser gesondert in der Stromkennzeichnung ausgewiesen. Wenn es ein Graustromtarif ist, wird dieser in der Regel unter „Verbleibender Energiemix“ dargestellt.

Als Vergleichsgröße wird immer der „Deutschlandmix“ mit in der Stromkennzeichnung angegeben. Daraus geht die Zusammensetzung des Stroms in Deutschland hervor, der im entsprechenden Jahr in das Netz eingespeist wurde. Diese Zahlen können als Vergleichsgröße herangezogen werden.